Nutzungsplanung

Nach der Fusion per 01. Januar 2021 wird bis spätestens 31. Dezember 2026 der Planungsprozess vom Gemeinderat der vereinigten Einwohnergemeinde neu aufgerollt.

Nach der Fusion per 01. Januar 2021 wird bis spätestens 31. Dezember 2026 der Planungsprozess vom Gemeinderat der vereinigten Einwohnergemeinde neu aufgerollt.

Im Fusionsvertrag ist unter Artikel 22ff geregelt, dass die Nutzungsplanungen sowie Bau- und Zonenordnungen der Einwohnergemeinden Bauen und Seedorf für eine Übergangsfrist von maximal 6 Jahren parallel gültig sind.

Nach der Fusion per 01. Januar 2021 wird bis spätestens 31. Dezember 2026 der Planungsprozess vom Gemeinderat der vereinigten Einwohnergemeinde neu aufgerollt. Gestartet wird mit einem gemeinsamen Siedlungsleitbild. Nachfolgend wird der Nutzungsplan und die Bau- und Zonenordnung auf diese Grundlagen angepasst und zusammengeführt.

Um die Schutzwirkung über den Bau von Zweitwohnungen für den Ortsteil Bauen aufrecht zu erhalten, wurde die BZO von Bauen vor dem Fusionszeitpunkt entsprechend ergänzt. Die vereinigte Einwohnergemeinde verpflichtet sich, die Planungs- und Schutzmassnahmen in Bezug auf die Erst- und Zweitwohnungsanteile der Einwohnergemeinde Bauen in die neue BZO zu integrieren. Entsprechende Artikel aus der BZO Bauen werden mit Geltungsbereich für den Ortsteil Bauen (Siedlung Bauen Dorf) unverändert in die neue BZO übernommen. Während 15 Jahren nach Inkrafttreten der neuen BZO dürfen keine Veränderungen an diesen Regelungen vorgenommen werden.

Nutzungsplan Seedorf

Nutzungsplan Bauen