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Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Behörde der Gemeinde (Legislative) und damit deren höchstes Organ.

Die Gemeindeversammlung ist die gesetzgebende Behörde der Gemeinde (Legislative) und damit deren höchstes Organ.

Die Gemeindeversammlung wird vom Gemeinderat mittels Publikation im Anschlagkasten und Mitteilung in die Haushaltungen einberufen. Sie findet in der Regel zweimal jährlich statt. Im Mai an der «Rechnungsgemeinde» werden dem Souverän, nebst anderen Geschäften, die Jahresrechnungen des vergangenen Jahres zur Genehmigung unterbreitet. Im November an der «Budgetgemeinde» jeweils die Budgets für das kommende Jahr.

Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeindeversammlung regelt die Gemeindeordnung (GO) sowie die Verordnung über das Verfahren an der Gemeindeversammlung (GVV).

Stimm- und wahlberechtigt und somit auch teilnahmeberechtigt an der Gemeindeversammlung sind die in Seedorf wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr erreicht haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.

  

Die nächsten Gemeindeversammlungen

DatumZeitOrt
07.11.202419.30 UhrMehrzweckhalle Seedorf
DatumZeitOrt
23.05.202419.30 UhrMehrzweckhalle Seedorf