Bereiche

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist zuständig für die Errichtung von Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Namentlich bei Beistandschaften, bei Kindesschutzmassnahmen, sowie der Fürsorgerischen Unterbringung.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist zuständig für die Errichtung von Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Namentlich bei Beistandschaften, bei Kindesschutzmassnahmen, sowie der Fürsorgerischen Unterbringung.

Kontakt Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uri
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf

Tel. 041 875 21 70
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Weitere Infos auf ur.ch

 

 

 

 

Kontakt Berufsbeistandschaft

Berufsbeistandschaft Uri
Dätwylerstrasse 15
6460 Altdorf

Tel. 041 875 21 60

Weitere Infos auf ur.ch