Periodische Nachführung der amtlichen Vermessung Seedorf

In den Gemeinden Altdorf, Attinghausen, Erstfeld, Flüelen, Gurtnellen, Schattdorf, Seedorf und Silenen werden 2020/2021 die Daten der amtlichen Vermessung im gesamten Gemeindegebiet aktualisiert. Mit dieser periodischen Nachführung erhebt das beauftragte Geometerbüro Acht Grad Ost AG, Altdorf, alle nicht erfassten nachführungspflichtigen Bestandteile der amtlichen Vermessung. Im Siedlungsgebiet erfolgt die Erhebung mit Begehungen. Dazu müssen die Grundstücke betreten werden. Ausserhalb des Siedlungsgebietes dienen in erster Linie aktuelle Orthophotos und falls nötig Einmessungen vor Ort als Grundlage. Die Kosten für die Aktualisierung meldepflichtiger Objekte (Bauten, Parkplätze etc.) hat die Verursacherin / der Verursacher zu tragen.

In der Gemeinde Seedorf (ohne Ortsteil Bauen) sind die Begehungen im Siedlungsgebiet für die Zeit von März bis ca. August 2021 vorgesehen. Die Einmessungen vor Ort können vereinzelt bis Herbst 2021 dauern. Aus organisatorischen Gründen können die betroffenen Liegenschaftseigentümer über den genauen Zeitpunkt der Feldvermessung nicht orientiert werden.

Für Auskünfte steht Ihnen Acht Grad Ost unter Tel. 043 500 43 00 zur Verfügung.

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