Teilrevision Nutzungsplanung Seedorf - Öffentliche Auflage
Teilrevision Nutzungsplanung - Emil Gisler AG
Gestützt auf die Bestimmungen von Artikel 43 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Uri (PBG, RB 40.1111) liegt die revidierte Nutzungsplanung ab dem 04. September 2020 während 30 Tagen öffentlich auf.
Die Einsichtnahme ist auf der Gemeindeverwaltung Seedorf zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten sowie auf dem amtlichen Publikationsorgan des Kantons Uri (www.oereb.ur.ch/auflage) möglich.
Zur Teilrevision der Nutzungsplanung kann schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Die Einsprachen sind an folgende Adresse zu richten: Gemeinderat Seedorf, A Pro-Strasse 47, 6462 Seedorf.
Informationen zum Inhalt sowie zum Verfahren der Teilrevision sind dem Planungsbericht zu entnehmen. Gegen den Planungsbericht kann keine Einsprache erhoben werden.
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Aktuell Überblick
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07.03.2021Volksabstimmung vom 07. März 2021
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26.02.2021Informationen zum Coronavirus
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19.02.2021Absage Seedorfer Umwelttag 2021
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30.01.2021Kantonsstrasse Seedorf-Bauen wieder offen
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15.12.2020Informationen über die Gemeindefusion
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29.11.2020Volksabstimmung vom 29. November 2020
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13.11.2020Offene Dorfgemeinde Seedorf vom 12. November 2020
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07.10.2020Seedorfer Nachrichten - Oktober 2020
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26.09.2020Abstimmungsresultate vom 27. September 2020
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04.09.2020Teilrevision Nutzungsplanung Seedorf - Öffentliche Auflage
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28.08.2020Korporations-Bürgergemeindeversammlung Seedorf
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14.08.2020Airolo-Pesciüm (Gratisfahrt 05.09.2020)
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11.08.2020Seedorfer Nachrichten - August 2020
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01.07.2020Zu vermieten: 5 1/2-Zimmer-Wohnung, Dorfstrasse 130
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08.06.2020SRK Infobus in Seedorf