Absolutes Feuerverbot im Freien

Gestützt auf die aktuelle Wettersituation und die anhaltende Trockenheit erlässt die Sicherheitsdirektion Uri nach Rücksprache mit den Einwohnergemeinden ein absolutes Feuerverbot im Freien für das gesamte Kantonsgebiet. 

Es ist verboten:

  • Im Freien Feuer zu entfachten (gilt für sämtliche Feuerstellen).
  • Feuerwerk abzubrennen.
  • Höhenfeuer zu entfachen.
  • Grillieren in Gärten oder in Cheminées mit Holz oder Holzkohle.
  • Heissluftballone oder Himmelslaternen steigen zu lassen.
  • Brennende Rauchwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. 

Die Feuerwehren, die Forstfachleute des Kantons Uri und die Kantonspolizei danken der Bevölkerung für das entgegengebrachte Verständnis und das achtsame Verhalten, damit Bevölkerung und Natur vor Schäden bewahrt werden können.

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